Anforderung von Wiederholungsrezepten für Dauermedikamente
Sie können bei uns Wiederholungsrezepte für Ihre Dauermedikation per e-mail anfordern; wir stellen Ihnen dann ein eRezept aus ("auf Ihre Krankenversicherungskarte") und Sie können das Medikament am nächsten Arbeitstag direkt in der Apotheke abholen, brauchen also nicht zwingend in die Praxis zu kommen. Voraussetzung ist, dass Ihre Krankenversichertenkarte im aktuellen Quartal eingelesen ist.
Ausnahmen hiervon sind Betäubungsmittelrezepte, also Rezepte für starke Schmerzmittel, die wir nicht als eRezepte ausstellen können. Diese können Sie dann am nächsten Arbeitstag in der Praxis abholen. Ebensowenig können Rezepte für Privatpatienten als eRezept ausgestellt werden, müssen also weiterhin persönlich in der Praxis abgeholt werden.
Was Sie per e-mail bestellen können:
- Wiederholungsrezepte für Ihre Dauermedikation, die auf Ihrem Medikationplan steht
Was Sie nicht bestellen können:
- Medikamente, die z.B. von anderen Ärzten verschrieben worden und nicht auf Ihrem Medikationsplan stehen
- Rezepte für "Heilmittel", also Krankengymnastik, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
- Rezepte für "Hilfsmittel", z.B. Einlagen, Gehstützen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe
- Überweisungsscheine, Krankenhauseinweisungen und Transportscheine
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen